Wer Drohnen im behördlichen oder organisatorischen Rahmen betreibt, kommt an einer sauberen Dokumentation nicht vorbei. Doch was genau muss festgehalten werden — und wie hält man den Aufwand klein? Ein Überblick.
Die EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung 2019/947) verlangt von Betreibern, ihre Flugtätigkeit nachvollziehbar zu dokumentieren. Für Einsatzorganisationen kommt hinzu: Im Schadens- oder Streitfall muss belegbar sein, wer wann mit welchem Gerät geflogen ist. Ein lückenhaftes oder nachträglich geführtes Flugbuch ist im Ernstfall wertlos.
Als Minimum solltet ihr pro Flug erfassen:
Je nach nationaler Umsetzung können weitere Felder dazukommen. Wichtig ist, dass die Aufzeichnung vollständig und unveränderbar ist.
Handgeführte Flugbücher haben zwei Probleme: Sie kosten nach jedem Einsatz Zeit, und sie sind fehleranfällig. Im stressigen Einsatzalltag werden Einträge vergessen oder geschätzt.
Ein automatisches Flugbuch löst das: Über die direkte Anbindung an die Drohne werden Pilot, Gerät, Zeiten und GPS-Trace bei jedem Flug automatisch erfasst — EU-konform und als PDF exportierbar. So erfüllt ihr die Nachweispflicht auf Knopfdruck, statt Formulare auszufüllen.
Behandelt die Dokumentation nicht als lästige Nacharbeit, sondern als integralen Teil des Einsatzes. Wenn Telemetrie, Flugbuch und Einsatzverwaltung in einem System zusammenlaufen, entsteht der Nachweis automatisch im Hintergrund — und ihr könnt euch auf den eigentlichen Einsatz konzentrieren.
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